Aus- und Fortbildung von Personen für die betriebliche Erste Hilfe

Die BG BAU hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages für eine wirksame betriebliche Erste Hilfe zu sorgen. Dazu bedarf es einer ausreichenden Anzahl gut ausgebildeter Ersthelferinnen und Ersthelfer, die von „ermächtigten Stellen“ aus- und fortgebildet sein müssen.
(DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" s. § 26 Abs. 2)

Erste Hilfe Aus- und Fortbildung

Die Ausbildung zur Ersthelferin oder zum Ersthelfer besteht aus einer eintägigen Grundschulung (Erste-Hilfe-Lehrgang) und umfasst neun Lehreinheiten im Umfang von jeweils 45 Minuten.

Die Erste-Hilfe-Fortbildung erfolgt durch die regelmäßige, in Zeitabständen von zwei Jahren stattfindende Teilnahme an einem eintägigen Erste-Hilfe-Training und umfasst ebenfalls neun Lehreinheiten im Umfang von jeweils 45 Minuten. Nach Überschreiten der Zwei-Jahres-Frist wird in der Regel eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang (Grundschulung) notwendig.

Ermächtigte Ausbildungsstellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe Unternehmen vereinbaren ihren Ausbildungsbedarf direkt mit einer ermächtigten Stelle in ihrer Region. Eine Liste der zur Durchführung der Aus- und Fortbildung ermächtigten Stellen kann auf der Internetseite www.bg-qseh.de eingesehen werden.

Informationen zur Ersthelfer-Ausbildung sowie ein Abrechnungsformular für die verbindliche Anmeldung zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite www.dguv.de/fb-erstehilfe/themenfelder/betrieblicher-ersthelfer Die Ausbildungsstelle rechnet nach der Durchführung der Maßnahme die pauschalierten Lehrgangsgebühren direkt mit der BG BAU ab.
Die BG BAU trägt diese nur für die Personen, die tatsächlich beim Lehrgang anwesend waren. Die ausbildenden Stellen sind berechtigt, für den Fall des Rücktritts angemeldeter Personen Stornoregelungen zu treffen.


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