Präsenz-Seminare für Fachkräfte für Arbeitssicherheit

1130 / SF-F

Fortbildungsseminar für Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Zielgruppe
Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit abgeschlossener Ausbildung

Teilnahmevoraussetzung
Abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, einschl. der Ausbildungsstufe III mit bereichsbezogenen Kompetenzen für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen.


1150 / SK

Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Zielgruppe
- Ingenieurinnen und Ingenieure, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben und danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben. - Staatlich anerkannte Technikerinnen und Techniker, die die Prüfung erfolgreich abgelegt und danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben. - Meisterinnen und Meister, die die Prüfung erfolgreich abgelegt und danach eine praktische Tätigkeit in dieser Position mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben. Welche Personen mit anderer Qualifikation für die Bestellung als Sifa und damit für den Ausbildungslehrgang in Frage kommen, regeln das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2.

Teilnahmevoraussetzung
Persönliche Voraussetzungen: Eine zukünftige Sifa ist gegenüber Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit positiv eingestellt. Sie ist im Betrieb gut vernetzt und als kompetente Ansprechperson anerkannt. Diese Voraussetzungen erleichtern ihre spätere Tätigkeit und machen sie effektiv. Die betrieblichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein: - ein WLAN-fähiges digitales Endgerät (Tablet oder Notebook) muss zur Nutzung im Betrieb, zuhause und in der Bildungsstätte zur Verfügung stehen, - freier Internetzugang, - Zeit zur Bearbeitung der Aufgaben, - Zeit zur Einhaltung des Ausbildungszeitplans. Hinweis: Vor Aufnahme der Ausbildung erfolgt ein umfassendes Beratungsgespräch. Das Beratungsgespräch soll im Betrieb unter Beteiligung des/der Ausbildungsteilnehmenden, der Unternehmerin/des Unternehmers und der zuständigen Aufsichtsperson der BG BAU stattfinden. Das Gespräch dient der Klärung der Ausbildungs-Voraussetzungen, offener Fragen der Beteiligten, des Ausbildungsbeginns und des -verlaufs. Die Ausbildung verläuft in vorgeplanten Kursen. Online-Anmeldungen sind deshalb nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf fernmündliche Rückfrage. Die Kontakt-Telefonnummern sind dafür bei den Kursterminen vermerkt.



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