Sicherheitsbeauftragte nehmen ihre Aufgaben nach § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) VII wahr.
Als ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sind die Sicherheitsbeauftragten
ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.
Sie vermitteln stetig zwischen Unternehmerinnen und Unternehmern, Führungskräften sowie Kolleginnen und Kollegen.
Damit die Sicherheitsbeauftragten ihre unterstützenden Aufgaben wirksam wahrnehmen können,
sollten sie sich durch geeignete Maßnahmen fortbilden.
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Die Seminare für Sicherheitsbeauftragte sind traditionell ein wesentlicher Schwerpunkt berufsgenossenschaftlicher Qualifizierungsaktivitäten.
Ziel der Qualifizierung ist es, die Fach-, Sozial- und Methodenkompetenzen der Sicherheitsbeauftragten zu erweitern.
Auf diese Weise werden sie befähigt und motiviert, ihre Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz aktiv wahrzunehmen.
Die wichtigsten Ausbildungsziele sind im Einzelnen:
Sicherheitsbeauftragte kennen
ihre Rolle im Betrieb
inner- und außerbetriebliche Partner im Arbeitsschutz
Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz und sie wissen, wie Kolleginnen und Kollegen dafür sensibilisiert werden können
Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und sie wissen, wie sie die Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzten durch konstruktive Gesprächsführung zu sicherheitsbewusstem Verhalten motivieren können.
Wir empfehlen als Einstieg in unser Qualifizierungsangebot für Sicherheitsbeauftragte den Besuch des Grundseminars. Dieses wird branchenübergreifend durchgeführt.
Eine Teilnahme am Aufbauseminar für Sicherheitsbeauftragte empfehlen wir frühestens ein Jahr nach dem Besuch des Grundseminars für Sicherheitsbeauftragte.
Die Aufbauseminare werden branchenspezifisch durchgeführt, um den betriebsspezifischen Fragestellungen gerecht werden zu können.
Mit Hilfe der DGUV Information 211-039 können Sie die Anzahl der erforderlichen Sicherheitsbeauftragten ermitteln.