Koordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo)
Ein geeigneter Koordinator im Sinne der BaustellV ist, wer über ausreichende und einschlägige
- baufachliche Kenntnisse (RAB 30 Anlage A),
- arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (RAB 30 Anlage B) und
- Koordinatorenkenntnisse (RAB 30 Anlage C) sowie
- berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben verfügt, um die in § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV genannten Aufgaben fachgerecht erledigen zu können.
Die BG BAU bietet Seminare zu den geforderten Kenntnissen nach RAB 30 Anlage B und C an:
1721 / RAB30-B
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Koordinatorinnen und Koordinatoren nach Baustellenverordnung (RAB 30, Anlage B)
Zielgruppe
Personen, die entsprechend der Baustellenverordnung (BaustellV) als geeignete Koordinatorinnen oder Koordinatoren bestellt werden sollen. Hieraus abgeleitet ergibt sich, dass Koordinatorinnen und Koordinatoren über baufachliche Kenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und spezielle Koordinationskenntnisse verfügen müssen. Dieses Seminar dient der Vermittlung der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse.
Teilnahmevoraussetzung
Die Teilnehmenden müssen bereits nachweislich über die baufachlichen Kenntnisse entsprechend der RAB 30 verfügen.
Baufachliche Kenntnisse im Sinne der RAB 30 liegen vor, wenn eine erfolgreiche baufachliche Ausbildung, zum Beispiel als Ingenieurin und Ingenieur, Bachelor, Architektin und Architekt, Technikerin und Techniker, Meisterin und Meister oder geprüfte Polierin und geprüfter Polier sowie eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in der Planung und/oder Ausführung von Baumaßnahmen vorhanden sind.
1722 / RAB30-C
Spezielle Koordinatorenkenntnisse nach Baustellenverordnung (RAB 30, Anlage C)
Zielgruppe
Personen, die entsprechend der Baustellenverordnung (BaustellV) als geeignete Koordinatorinnen oder Koordinatoren bestellt werden sollen. Hieraus abgeleitet ergibt sich, dass Koordinatorinnen und Koordinatoren über baufachliche Kenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und spezielle Koordinationskenntnisse verfügen müssen. In diesem Seminar werden die speziellen Koordinatorenkenntnisse vermittelt.
Teilnahmevoraussetzung
Die Teilnehmenden müssen bereits nachweislich über die baufachlichen und arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse entsprechend der RAB 30 verfügen.
Baufachliche Kenntnisse im Sinne der RAB 30 liegen vor, wenn eine erfolgreiche baufachliche Ausbildung, zum Beispiel als Ingenieurin und Ingenieur, Bachelor, Architektin und Architekt, Technikerin und Techniker, Meisterin und Meister oder geprüfte Polierin und geprüfter Polier sowie eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in der Planung und/oder Ausführung von Baumaßnahmen vorhanden sind.
Die arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse sind gegeben, wenn die Teilnehmenden erfolgreich an einem Seminar nach RAB 30 Anla-e B teilgenommen haben oder einen Abschluss als Fachkraft für Arbeitssicherheit für den Wirtschaftsbereich Bau und baunahe Dienstleistungen haben.