Koordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo)

Ein geeigneter Koordinator im Sinne der BaustellV ist, wer über ausreichende und einschlägige

  • baufachliche Kenntnisse (RAB 30 Anlage A),
  • arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (RAB 30 Anlage B) und
  • Koordinatorenkenntnisse (RAB 30 Anlage C) sowie
  • berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben verfügt, um die in § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV genannten Aufgaben fachgerecht erledigen zu können.

Die BG BAU bietet Seminare zu den geforderten Kenntnissen nach RAB 30 Anlage B und C an:

1721 / RAB30-B

Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse für Koordinatorinnen und Koordinatoren nach Baustellenverordnung (RAB 30, Anlage B)

Zielgruppe
Personen, die entsprechend der Baustellenverordnung (BaustellV) als geeignete/r Koordinatorinnen oder Koordinatoren bestellt werden sollen. Hieraus abgeleitet ergibt sich, dass Koordinatorinnen und Koordinatoren über baufachliche Kenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und spezielle Koordinationskenntnisse verfügen müssen. Dieses Seminar dient der Vermittlung der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse.

Teilnahmevoraussetzung
Die Teilnehmenden müssen bereits über die baufachlichen Kenntnisse entsprechend der RAB 30 verfügen.


1722 / RAB30-C

Spezielle Koordinatorenkenntnisse nach Baustellenverordnung (RAB 30, Anlage C)

Zielgruppe
Personen, die entsprechend der Baustellenverordnung (BaustellV) als geeignete/r Koordinatorinnen oder Koordinatoren bestellt werden sollen. Hieraus abgeleitet ergibt sich, dass Koordinatorinnen und Koordinatoren über baufachliche Kenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und spezielle Koordinationskenntnisse verfügen müssen. In diesem Seminar werden die speziellen Koordinatorenkenntnisse vermittelt.

Teilnahmevoraussetzung
Die Teilnehmenden müssen bereits über die baufachlichen und arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse entsprechend der RAB 30 verfügen.



Seite drucken
zurück