Schulungsverpflichtung ab 24.08.2023 für Anwendungen von Isocyanaten

Nach einer EU-Verordnung müssen ab dem 24. August 2023 alle Anwender/innen von Produkten, die mehr als 0,1 Gew.-% Diisocyanate enthalten, vor der Verarbeitung erfolgreich an einer Schulung teilgenommen haben.

Bei den betroffenen Produkten handelt es sich z. B. um PU-Bauschäume, PU-Montageklebstoffe, PU-Parkettklebstoffe und PU-Beschichtungen, die in fast allen Bau-Branchen verwendet werden.

Die von den Herstellern angebotenen Schulungen sind kostenpflichtig. Mitgliedsunternehmen der BG BAU können diese ONLINE-Schulungen aber durch einen Freischaltcode auf unserer Internetseite (Isocyanate | BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) kostenfrei absolvieren.

Bei Fragen können Sie sich gerne direkt an folgende E-Mail-Anschrift wenden: isocyanate@bgbau.de


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