Schulungsverpflichtung ab 24.08.2023 für Anwendungen von Isocyanaten

Nach einer EU-Verordnung müssen ab dem 24. August 2023 alle Anwender/innen von Produkten, die mehr als 0,1 Gew.-% Diisocyanate enthalten, vor der Verarbeitung erfolgreich an einer Schulung teilgenommen haben.

Bei den betroffenen Produkten handelt es sich z. B. um PU-Bauschäume, PU-Montageklebstoffe, PU-Parkettklebstoffe und PU-Beschichtungen, die in fast allen Bau-Branchen verwendet werden.

Die von den Herstellern angebotenen Schulungen sind kostenpflichtig. Mitgliedsunternehmen der BG BAU können diese ONLINE-Schulungen aber durch einen Freischaltcode auf unserer Internetseite (Isocyanate | BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) kostenfrei absolvieren.

Die derzeitigen Selbstlernmodule entsprechen nicht vollständig den Anforderungen der Länderbehörden an die Schulungen. Eine Kombination aus Selbstlernmodul und anschließendem Präsenzgespräch erfüllt die Anforderungen.
Daher sollten die Betriebe nach der absolvierten Herstellerschulung eine Unterweisung zu den Isocyanatprodukten durchführen, bei denen die zusätzlichen Gefahren der Produkte wie Treib- und Lösemittel berücksichtigt werden müssen und Fragen beantwortet werden können.
Die Unterweisungen sind als Ergänzung zum Selbstlernmodul zu dokumentieren.

Bei Fragen können Sie sich gerne direkt an folgende E-Mail-Anschrift wenden: isocyanate@bgbau.de


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