Seminare für Betriebsratsmitglieder
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Betriebsratsmitglieder die Aufgabe,
darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Gesetze,
Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen umgesetzt werden.
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Die langjährige Erfahrung zeigt, dass Betriebsratsmitglieder insbesondere dann im Arbeitsschutz
erfolgreich sind, wenn sie neben technischen Fachkenntnissen auch Fähigkeiten und Kompetenzen
in den folgenden drei Bereichen besitzen:
- Arbeitspsychologische Grundlagen (Unfallentstehung aus psychologischer Sicht, Motivationskonzepte, Unternehmensstrategien)
- Gesprächsführung, Moderation und Kooperation
- Selbstmanagement und soziale Kompetenz
Die BG BAU bietet für die Qualifizierung von Betriebsratsmitgliedern folgende Seminare an:
- Grundseminar für Betriebsratsmitglieder
- Aufbauseminar für Betriebsratsmitglieder
Die Teilnahme am Aufbauseminar wird mit ein- bis maximal dreijährigem Abstand empfohlen,
um eine Reflexion der betrieblichen Arbeit zu ermöglichen.
Zur Fortbildung der arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse empfehlen wir die Teilnahme
an einem gewerbespezifischen Fachseminar der Seminargruppe 1900.
Es steht aber auch die Teilnahme an den Fachseminaren der Seminargruppe 1800 offen,
sofern in der Zielgruppenbeschreibung Betriebsratsmitglieder ausgewiesen sind.
Die Teilnahme an den Seminararten der Gruppen 1800 und 1900 ist unabhängig
von der Teilnahme an dem Grund- und Aufbauseminar für Betriebsratsmitglieder jederzeit möglich.
1301 / BR-G
Grundseminar für Betriebsratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzung
Die Teilnehmenden sind Betriebsratsmitglieder.
1302 / BR-A
Aufbauseminar für Betriebsratsmitglieder
Teilnahmevoraussetzung
Die Teilnehmenden sind Betriebsratsmitglieder und haben das Grundseminar für Betriebsratsmitglieder (BR-G) absolviert.