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Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Zielgruppe
- Ingenieurinnen und Ingenieure, die berechtigt sind, diese Berufsbezeichnung zu führen oder einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben und danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben.
- Staatlich anerkannte Technikerinnen und Techniker, die die Prüfung erfolgreich abgelegt und danach eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben.
- Meisterinnen und Meister, die die Prüfung erfolgreich abgelegt und danach eine praktische Tätigkeit in dieser Position mindestens zwei Jahre lang ausgeübt haben.
Welche Personen mit anderer Qualifikation für die Bestellung als Sifa und damit für den Ausbildungslehrgang in Frage kommen, regeln das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2.
Teilnahmevoraussetzung
Persönliche Voraussetzungen:
Eine zukünftige Sifa ist gegenüber Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit positiv eingestellt. Sie ist im Betrieb gut vernetzt und als kompetente Ansprechperson anerkannt.
Diese Voraussetzungen erleichtern ihre spätere Tätigkeit und machen sie effektiv.
Die betrieblichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme müssen folgende Rahmenbedingungen erfüllt sein:
- ein WLAN-fähiges digitales Endgerät (Tablet oder Notebook) muss zur Nutzung im Betrieb, zuhause und in der Bildungsstätte zur Verfügung stehen,
- freier Internetzugang,
- Zeit zur Bearbeitung der Aufgaben,
- Zeit zur Einhaltung des Ausbildungszeitplans.
Hinweis: Vor Aufnahme der Ausbildung erfolgt ein umfassendes Beratungsgespräch. Das Beratungsgespräch soll im Betrieb unter Beteiligung des/der Ausbildungsteilnehmenden, der Unternehmerin/des Unternehmers und der zuständigen Aufsichtsperson der BG BAU stattfinden. Das Gespräch dient der Klärung der Ausbildungs-Voraussetzungen, offener Fragen der Beteiligten, des Ausbildungsbeginns und des -verlaufs. Die Ausbildung verläuft in vorgeplanten Kursen. Online-Anmeldungen sind deshalb nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf fernmündliche Rückfrage. Die Kontakt-Telefonnummern sind dafür bei den Kursterminen vermerkt.
Ihr Nutzen
Als Beraterinnen und Berater in Sachen Sicherheit und Gesundheit benötigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit umfassende Kompetenzen. Dazu gehören vor allem die fachliche Expertise (Know-how) und Kompetenzen im Umgang mit anderen, also z. B. den Unternehmerinnen und Unternehmern, den Führungskräften, der Personalvertretung, sowie weiteren internen und externen Partnerinnen und Partnern. Kommunikationsfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit, Überzeugungskraft und Motivationsfähigkeit sind weitere notwendige Kompetenzen, um ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen zu können. Eine wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit ihres Handelns ist die Haltung der Sifa zum Thema Sicherheit und Gesundheit. Die Erhaltung der Gesundheit aller Beschäftigten im Unternehmen und die ständige Verbesserung von Arbeitsbedingungen muss das persönliche Anliegen der Fachkraft für Arbeitssicherheit sein. Die erforderlichen Kompetenzen können durch die erfolgreiche Teilnahme an dem Sifa-Ausbildungslehrgang erworben werden.
Themen und Inhalte
Der Sifa-Ausbildungslehrgang umfasst zunächst die Lernfelder 1 bis 5 mit sieben Präsenzseminaren, Phasen des selbstorganisierten Lernens und vier Praktikumsphasen im eigenen Betrieb. Das ca. vierwöchige Lernfeld 6 für die Branche Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen schließt sich an das Seminar 7 an und ist Bestandteil des Sifa-Ausbildungslehrgangs.
- LF 1: Einführung in die Ausbildung und Aufgaben der Sifa
- LF 2: Arbeitssystem und betriebliche Organiation
- LF 3: Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- LF 4: Arbeitssystemgestaltung
- LF 5: Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation
- LF 6: Branchenspezifisches Lernfeld für die für den Wirtschaftsbereich Bau und baunahe Dienstleistungen
Hinweise:
Dauer: ca. 20 Monate