sicher + gesund in der Ausbildung
Maschinenlehrgänge

Die BG BAU unterstützt die überbetrieblichen Ausbildungszentren (ÜAZ) bei der Durchführung von Maschinenlehrgängen im Rahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk.

In den Maschinenlehrgängen für die Gewerke

  • Dacharbeiten
  • Parkettlegearbeiten
  • Bauarbeiten
  • Zimmererarbeiten
  • sowie im Lehrgang „Zimmererarbeiten im Rahmen der Meisterausbildung“

werden den Ausbilderinnen und Ausbildern die Inhalte der Maschinenlehrgangsbegleithefte veranschaulicht. Im Rahmen unserer Kooperationen mit den ÜAZ erhalten sie die Möglichkeit einer Lehrberechtigung für Veranstaltungen nach den Vorgaben der BG BAU.

Die jeweiligen Kosten für die Teilnahme an den Maschinenlehrgängen sind grundsätzlich vom entsendeten Träger des Ausbildungszentrums zu tragen. Sie werden nach Abschuss des Seminars in Rechnung gestellt. Es steht dem Träger des Ausbildungszentrums frei, bei seinem zuständigen gesetzlichen Unfallsversicherungsträger einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.
Zur Aufrechterhaltung der Lehrberechtigung gemäß den Rahmenvereinbarungen zwischen den ÜAZ und der BG BAU müssen die Ausbilderinnen und Ausbilder regelmäßig an einer Fortbildung teilnehmen.

SGA-M-BM / SGA-M-BM

Grundlehrgang für Maschinenlehrgänge allgemeine Bauberufe

Zielgruppe
Ausbilderinnen und Ausbilder in überbetrieblichen Ausbildungszentren und Mitgliedsunternehmen der BG BAU.
Teilnahmevoraussetzung
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in dem jeweiligen Handwerk oder eine fachlich gleichwertige Qualifikation nach Zustimmung der BG BAU
  • Nachweis einer mehrjährigen beruflichen Praxis
  • Erfahrungen im Umgang mit Lehrgangsteilnehmenden

SGA-M-DM / SGA-M-DM

Grundlehrgang für Maschinenlehrgänge nach DACH 1/16 - Herstellen von Holzbauteilen und Umgang mit Maschinen

Zielgruppe
Ausbilderinnen und Ausbilder in überbetrieblichen Ausbildungszentren und Mitgliedsunternehmen der BG BAU.
Teilnahmevoraussetzung
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in dem jeweiligen Handwerk oder eine fachlich gleichwertige Qualifikation nach Zustimmung der BG BAU
  • Nachweis einer mehrjährigen beruflichen Praxis
  • Erfahrungen im Umgang mit Lehrgangsteilnehmenden

SGA-M-F / SGA-M-F

Fortbildung für Ausbilderinnen und Ausbilder (Maschinenlehrgänge)

Zielgruppe
Ausbilderinnen und Ausbilder in überbetrieblichen Ausbildungszentren und Mitgliedsunternehmen der BG BAU.
Teilnahmevoraussetzung
  • Teilnahme an einem der gewerkespezifischen Grundlehrgänge
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in dem jeweiligen Handwerk oder eine fachlich gleichwertige Qualifikation nach Zustimmung der BG BAU
  • Nachweis einer mehrjährigen beruflichen Praxis
  • Erfahrungen im Umgang mit Lehrgangsteilnehmenden

SGA-M-PM / SGA-M-PM

Grundlehrgang für Maschinenlehrgänge nach P-BM 1/10 und P-BM 2/10 – Arbeiten an Parkettlegermaschinen - Arbeitssicherheit und rationelle Arbeitstechniken im Umgang mit Parkettlegermaschinen

Zielgruppe
Ausbilderinnen und Ausbilder in überbetrieblichen Ausbildungszentren und Mitgliedsunternehmen der BG BAU.
Teilnahmevoraussetzung
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in dem jeweiligen Handwerk oder eine fachlich gleichwertige Qualifikation nach Zustimmung der BG BAU
  • Nachweis einer mehrjährigen beruflichen Praxis
  • Erfahrungen im Umgang mit Lehrgangsteilnehmenden

SGA-M-ZM / SGA-M-ZM

Grundlehrgang für Maschinenlehrgänge Zimmerinnen und Zimmerer

Zielgruppe
Ausbilderinnen und Ausbilder in überbetrieblichen Ausbildungszentren und Mitgliedsunternehmen der BG BAU.
Teilnahmevoraussetzung
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in dem jeweiligen Handwerk oder eine fachlich gleichwertige Qualifikation nach Zustimmung der BG BAU
  • Nachweis einer mehrjährigen beruflichen Praxis
  • Erfahrungen im Umgang mit Lehrgangsteilnehmenden

SGA-M-ZMM / SGA-M-ZMM

Grundlehrgang für Zimmerermeisterinnen und -meister

Zielgruppe
Zimmerinnen und Zimmerer in der Meisterinnen- und Meisterausbildung
Teilnahmevoraussetzung
  • Nachweis über die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in dem jeweiligen Handwerk oder eine fachlich gleichwertige Qualifikation nach Zustimmung der BG BAU
  • Nachweis einer mehrjährigen beruflichen Praxis
  • Erfahrungen im Umgang mit Lehrgangsteilnehmenden


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